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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Angebot und Vertragsabschluss

 

Unsere Lieferungen und Leistungen unterliegen ausschließlich den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Etwaige Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers finden nur Anwendung, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Die Annahme unserer Lieferung oder Leistung gilt als Zustimmung zu unseren Bedingungen.

 

Unsere Angebote sind unverbindlich, und sämtliche Abmachungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um rechtsverbindlich zu sein. Der Zwischenverkauf bleibt stets vorbehalten.

 

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die in den von uns oder unserem Lieferanten bereitgestellten Dokumentationen genannten Maße, Gewichte und Mengen maßgeblich für Abrechnungszwecke.

 

Der Käufer ist nicht befugt, Zahlungen wegen etwaiger Gegenansprüche, einschließlich Gewährleistungsansprüche, zurückzuhalten oder aufzurechnen, es sei denn, solche Ansprüche wurden von uns schriftlich anerkannt.

 

Haftungsbeschränkungen

 

Wir erteilen weder ausdrücklich noch durch konkludentes Handeln Garantien oder Zusicherungen bezüglich der Vermarktungsfähigkeit der gelieferten Waren oder ihrer Eignung für einen bestimmten Zweck.

 

Im Falle von Mängeln oder anderweitiger Vertragswidrigkeiten der gelieferten Waren behalten wir uns vor, nach eigenem Ermessen entweder einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren oder die mangelhaften Waren innerhalb angemessener Zeit durch einwandfreie und vertragskonforme Produkte zu ersetzen. Ist dies innerhalb angemessener Zeit nicht möglich, wird eine Abholung durch uns veranlasst. Alle weiteren Ansprüche, wie beispielsweise Zahlung für ausgefallene Produktionszeit oder Schadensersatzansprüche aufgrund produzierter Mengen aus mangelhaften Waren oder Transportkosten des Käufers, werden ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Etwaige Mängel und Qualitätsrügen sind vom Käufer spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gegenüber dem Verkäufer zu erheben, unter Beifügung entsprechender Nachweise. Die Haftung für versteckte Mängel erlischt drei Monate nach Lieferung. Bei Nichtbereitstellung von Proben der beanstandeten Ware auf Verlangen des Verkäufers entfallen sämtliche Mängelansprüche. Ungeachtet einer früheren Verjährung erlischt der Mängelanspruch vier Wochen nach Zurückweisung der Mängelrüge.

 

Im Falle ausbleibender richtiger oder rechtzeitiger Selbstbelieferung behalten wir uns das Recht vor, diesen Vertrag oder die betroffene Lieferverpflichtung aufzuschieben oder aufzuheben.

Höhere Gewalt

 

Tritt ein unverschuldetes oder durch höhere Gewalt verursachtes Ereignis ein, das uns oder unserem Lieferanten die Lieferung oder den Transport unmöglich macht, sind wir von der Lieferverpflichtung ohne weitere Verpflichtung befreit. Als Behinderung und Erschwerung im oben genannten Sinne gelten auch Hindernisse, die unzumutbare Kosten verursachen, wie behördliche Maßnahmen, Rohstoffmangel, Transportschwierigkeiten und Maschinenschäden.

 

Sonstiges

 

Für Materialien, die als Sonderposten oder NT-Posten angeboten und verkauft werden, übernehmen wir keine Haftung. Diese Produkte können möglicherweise Mängel aufweisen oder aus Überproduktionen stammen, die nicht dem Eigenschaftsprofil der Standardware entsprechen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Produkte sorgfältig auf ihre Eignung zu prüfen. Prüfzeugnisse, die wir dem Kunden überlassen, garantieren nicht die angegebenen Eigenschaften. Unterschiedliche Messmethoden, Umwelteinflüsse oder andere Faktoren können zu variierenden Werten führen. Der Käufer hat eine umgehende Wareneingangskontrolle durchzuführen und die Eignung für die einzelnen Produkte, insbesondere bei Sonder- oder NT-Posten sowie bei Standardwaren und anderen Produkten, festzustellen. Materialeigenschaften gelten hinsichtlich Sauberkeit und Sorten-/Typenreinheit nicht als zugesicherte Eigenschaft. Der Käufer ist daher verpflichtet, unmittelbar nach der Materiallieferung eine Wareneingangskontrolle durchzuführen, die dem Umfang der nachfolgenden Verarbeitung angepasst werden sollte. Dies obliegt der Verantwortung des Käufers. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere aus Mangelfolgeschäden der gelieferten Materialien, sind ausgeschlossen. Gelieferte Materialien sind nicht reklamationsfähig, wenn sie mit Fremdmaterialien vermischt wurden oder aus den originalen Verpackungen entnommen wurden.

Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferte Ware sowie sämtliche zugehörigen Dokumente bleiben unser ausschließliches Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit dem Käufer.

 

Bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises ist der Käufer verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware für uns zu verwahren, getrennt zu lagern und eindeutig als unser Eigentum zu kennzeichnen.

 

Die Veräußerung, Nutzung oder Verwendung der Eigentumsvorbehaltsware ist ausschließlich im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gestattet. Der Käufer ist nicht berechtigt, über die Eigentumsvorbehaltsware zu verfügen, insbesondere durch Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen. Alle Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung oder aus anderen Rechtsgründen bezüglich der Eigentumsvorbehaltsware werden hiermit im Voraus in voller Höhe an uns abgetreten. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur widerruflich berechtigt. Im Falle von Verbindung, Vermischung, Vermengung oder Verarbeitung der Eigentumsvorbehaltsware durch den Käufer oder der Umgestaltung mit anderen Waren steht uns an der daraus resultierenden neuen Ware Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsware zu den anderen Waren zu.

 

Die Befugnis des Käufers zur Verfügung über die Eigentumsvorbehaltsware, zur Verarbeitung, Umgestaltung, Vermischung und Vermengung sowie zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt automatisch bei Nichterfüllung der Zahlungsbedingungen, bei unberechtigten Verfügungen oder bei Einleitung eines Insolvenzverfahrens gegen den Käufer oder bei Anzeichen für eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, die uns bekannt wird. In solchen Fällen sind wir berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsware unverzüglich in Besitz zu nehmen, den Betrieb des Käufers zu betreten, relevante Informationen über die Eigentumsvorbehaltsware und eventuelle Forderungen aus ihrer Weiterveräußerung zu verlangen sowie Einsicht in die Bücher des Käufers zu nehmen, soweit dies zur Sicherung unserer Rechte erforderlich ist. Die Rücknahme der Ware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die zurückgenommene Ware ordnungsgemäß zu verwerten und den dabei erzielten Verwertungserlös - abzüglich der Verwertungskosten - auf den weiterhin ausstehenden Kaufpreis anzurechnen.

 

Überschreitet der Wert der uns gewährten Sicherheiten die Gesamtforderungen um mehr als 20 %, sind wir auf Anforderung des Käufers verpflichtet, die überschüssigen Sicherheiten freizugeben.

 

Falls das anwendbare Recht die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts nicht oder nicht in der beschriebenen Weise gestattet, verpflichtet sich der Käufer auf unsere erste Anforderung hin, andere geeignete Sicherheiten, wie beispielsweise die Einräumung eines dinglichen Sicherungsrechts (Security Interest), zu stellen. Sofern die Wirksamkeit oder Durchsetzung eines Eigentumsvorbehalts oder einer anderen Sicherheit, wie beispielsweise eines Security Interest, die Registrierung und/oder Erfüllung anderer Anforderungen erfordert, ist der Käufer verpflichtet, auf unsere erste Anforderung hin alle erforderlichen Maßnahmen auf eigene Kosten zu ergreifen, um die wirksame Begründung des Eigentumsvorbehalts oder einer alternativen Sicherheit zu ermöglichen. Der Käufer erteilt uns hiermit unwiderruflich die Ermächtigung, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, die von uns als notwendig erachtet werden, um unseren Eigentumsvorbehalt oder sonstige dingliche Sicherheiten an den Waren zu begründen.

 

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

 

Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist das Amtsgericht Kempten.

 

Alle Verträge zwischen uns und dem Käufer (einschließlich der Fragen des Vertragsschlusses, der Wirksamkeit und der Einbeziehung der Verkaufsbedingungen) unterliegen deutschem materiellem Recht, wie es zwischen ortsansässigen Parteien anwendbar ist.

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